{"id":51,"date":"2010-10-16T19:33:25","date_gmt":"2010-10-16T17:33:25","guid":{"rendered":"http:\/\/heimatvereinbersenbrueck.de\/wordpress\/?page_id=51"},"modified":"2024-05-13T14:42:01","modified_gmt":"2024-05-13T12:42:01","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/heimatvereinbersenbrueck.de\/wordpress\/ueber-uns\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><em><strong><span style=\"font-size: large;\">Satzung des Heimatvereins Bersenbr\u00fcck<\/span><\/strong><\/em><\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Heimatverein Bersenbr\u00fcck&#8220; und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach erfolgter Eintragung f\u00fchrt er den Namenszusatz &#8222;e. V.&#8220;<br \/>\n Der Verein umfasst das Gebiet der Stadt Bersenbr\u00fcck und hat seinen Sitz in Bersenbr\u00fcck.<br \/>\n Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr<\/p>\n<p><strong><em>\u00a7 2 Der Zweck des Vereins<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">1. Der Heimatverein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<br \/>\n 2. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<br \/>\n 3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n 4. Die Arbeit des Heimatvereins erfolgt \u00fcberparteilich. Er ist weder weltanschaulich noch religi\u00f6s gebunden.<br \/>\n 5. Zweck des Vereins ist die Pflege der Heimat, die sich insbesondere durch folgende Aufgaben darstellt:<br \/>\n 5.1) Pflege des Heimatgedankens und des Brauchtums<br \/>\n 5.2) Mitwirkung bei der Erfassung und Bewahrung ortsbezogener historischer Bausubstanz<br \/>\n 5.3) Mitwirkung bei der Aufarbeitung der Ortsgeschichte<br \/>\n 5.4) Mitwirkung beim Erhalt der Umwelt und Natur<br \/>\n 5.5) Pflege der plattdeutschen (niederdeutschen) Sprache<br \/>\n 5.6) Mitarbeit in anderen Vereinen und K\u00f6rperschaften mit gleicher Zielsetzung<br \/>\n 5.7) Erstellung und Sammlung von Schrifttum und Mithilfe bei der Erstellung von Schrifttum<br \/>\n 5.8) Durchf\u00fchrung von Studienfahrten, Wanderungen, Besichtigungen und anderen Veranstaltungen, die dem Zweck des Vereins dienen.<br \/>\n 5.9) \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Der Verein besteht aus<br \/>\n 1. ordentlichen Mitgliedern<br \/>\n 2. Ehrenmitgliedern<br \/>\n Mitglieder werden k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen, Personenvereinigungen, juristische Personen des Privatrechts und des \u00d6ffentlichen Rechts. Minderj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Personen oder sonst beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Personen k\u00f6nnen Mitglieder werden, wenn die Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreter vorliegt.<br \/>\n Zu Ehrenmitgliedern kann die Mitgliederversammlung Personen benennen, die sich in besonderer Weise um den Verein und seine Ziele verdient gemacht haben.<br \/>\n Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung begr\u00fcndet, die bei minder-j\u00e4hrigen oder beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Personen und bei juristischen Personen des \u00f6ffent-lichen Rechts und des Privatrechts von den gesetzlichen Vertretern mit zu unterzeichnen ist.<br \/>\n \u00dcber die evtl. Ablehnung einer Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><em><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Die Mitgliedschaft endet durch K\u00fcndigung, Unterlassung, Ausschluss oder Tod.<br \/>\n 1. Die K\u00fcndigung muss schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Schluss des<br \/>\n Kalenderjahres gegen\u00fcber dem Vorstand gem. \u00a7 26 BGB erkl\u00e4rt werden.<br \/>\n 2. Die Mitgliedschaft endet bei unterlassener Beitragszahlung mit Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres.<br \/>\n 3. Ein Mitglied kann nur aus wichtigen Gr\u00fcnden durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Gegen den Ausschluss kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung \u00fcber den Ausschluss Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Vorstand einzulegen. \u00dcber den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong><em>\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/em><\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he der Jahresbeitr\u00e4ge und deren F\u00e4lligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.<br \/>\n Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt in Sonderf\u00e4llen Erm\u00e4\u00dfigungen festzusetzen.<br \/>\n Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 6 Rechte der Mitglieder<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Jedes Mitglied hat in der Mitgliederversammlung nur eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht \u00fcbertragbar.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Organe des Vereins sind<br \/>\n a) der Vorstand<br \/>\n b) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 8 Der Vorstand<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Der Vorstand gem. \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretendem Vorsitzenden, dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, dem stellvertretenden Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und dem Kassenwart.<br \/>\n Der Vorstand kann weitere Personen, die besondere Aufgaben oder Funktionen \u00fcbernehmen sollen, in den erweiterten Vorstand berufen. Sie haben Stimmrecht.<br \/>\n Der Vorstand bestimmt, wer aus dem Vorstand die Aufgabe des Schriftf\u00fchrers \u00fcbernimmt. Die Vorstandsmitglieder versehen ihre Aufgaben ehrenamtlich. Vorstandsmitglied kann nur eine nat\u00fcrliche, voll gesch\u00e4ftsf\u00e4hige Person werden.<br \/>\n Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, die nicht ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung vorbehalten sind.<br \/>\n Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gem. \u00a7 26 BGB, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten.<br \/>\n Rechtsgesch\u00e4fte mit einem Gesch\u00e4ftswert \u00fcber zweitausend Euro sind f\u00fcr den Verein nur verbindlich, wenn die Zustimmung des gesamten Vorstandes vorliegt. Die Zustimmung ist schriftlich zu dokumentieren.<br \/>\n Die Mitglieder des Vorstandes werden f\u00fcr die Dauer von drei Jahren, gerechnet vom Tage der Wahl an, gew\u00e4hlt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt.<br \/>\n Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder.<br \/>\n Scheidet ein Vorstandsmitglied w\u00e4hrend der Wahlperiode aus dem Vorstand aus, so w\u00e4hlt der Vorstand f\u00fcr die restliche Amtsdauer ein Ersatzmitglied f\u00fcr den Ausgeschiedenen.<br \/>\n Der Vorstand gibt sich eine Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 9 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">1. Ordentliche Mitgliederversammlungen sollen mindestens einmal j\u00e4hrlich im ersten Halbjahr von dem Vorsitzenden mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen werden. Sie werden von dem Vorsitzenden oder dessen Vertreter geleitet.<br \/>\n 2. Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn dies von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder durch Beschluss des Vorstandes gefordert wird. F\u00fcr das Verfahren gilt Absatz 1.<br \/>\n 3. Jedes stimmberechtigte Mitglied der Mitgliederversammlung kann bis sieben Tage vor der Sitzung dem Vorstand Erg\u00e4nzungen zur Tagesordnung schriftlich oder zur Niederschrift einreichen.<br \/>\n 4. Nat\u00fcrliche Personen k\u00f6nnen sich auf der Mitgliederversammlung nicht vertreten lassen.<br \/>\n 5. Juristische Personen werden durch einen einzelnen Bevollm\u00e4chtigten oder gesetzlichen Vertreter auf der Mitgliederversammlung vertreten. Kann eine juristische Person gem\u00e4\u00df ihrer Satzung nur von mehreren Personen gemeinsam vertreten werden, so muss sie eine einzelne Person bevollm\u00e4chtigen.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 10 Beschl\u00fcsse und Wahlen<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, unabh\u00e4ngig von der Zahl der erschienenen Mitglieder. Stimmberechtigt sind nur anwesende Mitglieder.<br \/>\n 2. Bei Abstimmung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmenthaltungen nicht mitgez\u00e4hlt werden. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Bei Wahlen ist gew\u00e4hlt, wer die meisten Stimmen erhalten hat.<br \/>\n 3. Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.<br \/>\n 4. \u00dcber Beschl\u00fcsse und Wahlen ist eine Niederschrift aufzunehmen, die von dem Versammlungsleiter und von dem Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 11 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">1. Entgegennahme der Gesch\u00e4fts-, Kassen- und Revisionsberichte des Vorstandes<br \/>\n 2. Entlastung des Vorstandes<br \/>\n 3. Neuwahl der Vorstandsmitglieder (alle drei Jahre)<br \/>\n 4. Abgabe von Anregungen f\u00fcr die weitere Arbeit des Vorstandes<br \/>\n 5. Wahl von zwei Kassenpr\u00fcfern<br \/>\n 6. Festsetzung der H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<br \/>\n 7. Entscheidung \u00fcber den Widerspruch bei Ausschluss eines Mitgliedes<br \/>\n 8. Satzungs\u00e4nderungen<br \/>\n 9. Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify; padding-left: 30px;\">Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt j\u00e4hrlich zwei Kassenpr\u00fcfer, die dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Eine Wiederwahl ist m\u00f6glich. Die Kassenpr\u00fcfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verbuchung und die Mittelverwendung zu pr\u00fcfen, einmal j\u00e4hrlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben. Die Kassenpr\u00fcfer haben in der Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Kassenpr\u00fcfung zu informieren.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">1. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall des steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes f\u00e4llt das Vereinsverm\u00f6gen an die Stadt Bersenbr\u00fcck mit der Auflage, es f\u00fcr Aufgaben oder Zwecke nach \u00a7 2 dieser Satzung zu verwenden.<br \/>\n Die Mitglieder haben bei Ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins keinen Anspruch auf das Verm\u00f6gen des Vereins.<br \/>\n 2. Beschl\u00fcsse \u00fcber die zuk\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des zust\u00e4ndigen Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<br \/>\n 3. Die Aufl\u00f6sung des Heimatvereins kann nur mit der Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erfolgen. Sollte bei dieser Versammlung die notwendige Mehrheit nicht erreicht werden, so hat der Vorstand innerhalb von vier Wochen eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen. Hierbei entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p><em><strong>\u00a7 14 G\u00fcltigkeit der Neufassung der Satzung<\/strong><\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Satzung, die von der zust\u00e4ndigen Registerbeh\u00f6rde oder dem Finanzamt vorgeschrieben werden, werden vom Vorstand umgesetzt und bed\u00fcrfen keiner Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Sie sind den Mitgliedern sp\u00e4testens mit der n\u00e4chsten Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.<br \/>\n Die vorstehende Neufassung der Satzung des Heimatvereins Bersenbr\u00fcck wurde in der Mitgliederversammlung am 20. M\u00e4rz 2009 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Gleichzeitig verliert die bisherige Satzung des Heimatvereins aus dem Jahr 1953 ihre G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px; text-align: justify;\">Bersenbr\u00fcck, den 20.03.2009<\/p>\n<p>Die Satzung als Download finden sie hier :<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"http:\/\/heimatvereinbersenbrueck.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/2010\/10\/satzung.pdf\">Satzung des Heimatvereins Bersenbr\u00fcck e.V. <\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Heimatvereins Bersenbr\u00fcck \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen &#8222;Heimatverein Bersenbr\u00fcck&#8220; und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach erfolgter Eintragung f\u00fchrt er den Namenszusatz &#8222;e. V.&#8220; Der Verein umfasst das Gebiet der Stadt Bersenbr\u00fcck und hat seinen Sitz in Bersenbr\u00fcck. 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